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Das komplette Grundwissen
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Nur ein Kapitel kostet etwas: Teil-Kauf und Teil-Schenkung in einem Vertrag, meist das beste Gesamtmodell, als eigener 6-Seiten-Ratgeber.
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Die Beispiel-Familie
Für wen ist diese Seite? Für Eigentümer, die eine vermietete Immobilie eines Tages an die
nächste Generation übergeben wollen. Und genauso für Kinder und Enkel, die das Thema für ihre
Familie vorbereiten. Die Modelle sind für beide Seiten dieselben, deshalb erklären wir sie neutral
an einem durchgängigen Beispiel.
Die Beispiel-Familie (frei erfunden, aber typisch)
Ein Eigentümer (70, Rentner) besitzt ein abbezahltes Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen
(Wert: ca. 1 Million Euro). Nach allen Kosten bleiben ihm 60.000 Euro Miete pro Jahr. Er hat zwei
verheiratete Kinder, beide berufstätig, und zwei kleine Enkel. Was hier "der Vater" heißt, kann
bei Ihnen genauso die Mutter, die Großmutter oder ein Ehepaar sein.
Das Problem: Das Haus ist abbezahlt, die Miete ist fast reiner Gewinn. Der Vater zahlt
darauf den Spitzensteuersatz von 42 %, also rund 25.000 Euro Steuern jedes Jahr. Und wenn nichts
geregelt wird, geht beim Vererben später wertvolles Steuersparpotenzial verloren.
Die gute Nachricht: Mit drei einfachen Grundideen lässt sich beides legal lösen.
1
Früh und in Etappen übertragen: die Freibeträge nutzen
Jedes Kind darf vom Vater 400.000 Euro steuerfrei bekommen, jedes Enkelkind 200.000 Euro. Und zwar
alle 10 Jahre aufs Neue. Wer früh anfängt, kann das Haus komplett steuerfrei übergeben. Wer bis
zum Erbfall wartet, nutzt die Freibeträge nur ein einziges Mal.
2
Die Miete dorthin lenken, wo der Steuersatz am niedrigsten ist
Es zahlt immer der Steuern, dem die Miete rechtlich zusteht. Beim Vater kostet jeder Miet-Euro
42 Cent Steuern, bei den Kindern ca. 35 bis 38 Cent, und bei den Enkeln 0 Cent (bis ca. 12.000
Euro pro Jahr steuerfrei). Wird ein Teil der Mieten offiziell übertragen, sinkt die Steuerlast
der Familie dauerhaft.
3
Verkaufen statt nur verschenken: neue Abschreibung schaffen
Anteile lassen sich innerhalb der Familie auch verkaufen (bezahlt in Monatsraten aus der Miete).
Für den Verkäufer ist der Erlös nach über 10 Jahren Besitz steuerfrei, und die Käufer können den
Kaufpreis abschreiben, sodass ein Teil ihrer Mieteinnahmen steuerfrei wird.
Die wichtigste Regel von allen
Nur echte, notariell geregelte Übertragungen zählen. Wenn der Eigentümer die Miete kassiert und
den Kindern einfach Geld überweist (oder die Kinder ihm ihre Miete "zurückgeben"), spart das
keinen Cent Steuern und kann sogar Ärger mit dem Finanzamt geben.
Die Spielregeln: Wer zahlt wie viel?
Regel 1: Wer die Miete bekommt, versteuert sie
Das Finanzamt schaut nicht, auf welchem Konto das Geld landet, sondern wem die Einnahmequelle
gehört. Darum bringt es nichts, Geld nur weiterzureichen. Sehr viel bringt es dagegen, die Quelle
(Eigentum oder ein Nutzungsrecht an der Immobilie) offiziell zu übertragen:
| Person | Einkommen (Beispiel) | Steuersatz auf zusätzliche Miete |
| Vater (Rentner) | Rente + 60.000 € Miete | 42 %, Spitzensteuersatz |
| Kind 1 und Kind 2 | je ca. 54.000 € brutto | ca. 35 bis 38 % |
| Enkel 1 und Enkel 2 | kein Einkommen | 0 % bis 12.348 €/Jahr (Grundfreibetrag 2026) |
Beispiel: 6.000 Euro Miete kosten beim Vater 2.520 Euro Steuern, beim Enkel 0 Euro.
Gleiche Miete, gleiche Familie, anderer Empfänger.
Regel 2: Schenken und Erben, die Freibeträge
Bis zu diesen Beträgen fällt gar keine Steuer an. Der entscheidende Punkt: Beim Erben gibt es
den Freibetrag nur einmal, beim Schenken alle 10 Jahre neu.
| Empfänger | Freibetrag je Schenker | Im Beispiel |
| Kind | 400.000 € | 2 Kinder → 800.000 € |
| Enkelkind | 200.000 € | 2 Enkel → 400.000 € |
| Ehepartner des Schenkers | 500.000 € | (im Beispiel nicht vorhanden) |
| Schwiegerkind | nur 20.000 € | Ehepartner der Kinder nicht direkt beteiligen! |
Zwei Extras bei Immobilien: Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts
angesetzt. Und behält sich der Schenker einen Nießbrauch vor (dazu gleich mehr), wird dessen Wert
zusätzlich abgezogen. Das drückt den steuerlichen Wert oft um mehrere hunderttausend Euro.
Gut zu wissen
Bei Übertragungen zwischen Eltern, Kindern und Enkeln fällt keine Grunderwerbsteuer an, egal ob
geschenkt oder verkauft. Jede Schenkung muss dem Finanzamt formlos innerhalb von 3 Monaten
angezeigt werden (bei notariellen Schenkungen meldet der Notar automatisch).
Modell 1: Schenken, aber die Miete behalten (Nießbrauch)
Der Nießbrauch ist das Standardwerkzeug der Immobilien-Übergabe: Der Eigentümer verschenkt das
Haus an die Kinder, behält sich aber notariell das Recht vor, weiterhin alle Mieten zu kassieren,
meist lebenslang. Die Kinder werden Eigentümer, der Schenker bleibt wirtschaftlich abgesichert.
Zusätzlich lassen sich Rückforderungsrechte vereinbaren (z. B. falls ein Kind insolvent wird oder
sich scheiden lässt).
So rechnet das Finanzamt im Beispiel
| Wert des Hauses | 1.000.000 € |
| Ansatz für vermietete Wohnimmobilien: nur 90 % | 900.000 € |
| minus Wert des Nießbrauchs (Mann, 70 Jahre) | − ca. 490.000 € |
| Steuerpflichtiger Wert der Schenkung | ca. 410.000 € |
| minus Freibeträge der beiden Kinder | − 800.000 € |
| Schenkungsteuer | 0 € |
Der Haken: Solange der Schenker den vollen Nießbrauch behält, versteuert er auch weiterhin
die kompletten 60.000 Euro mit 42 %. Der volle Nießbrauch löst also das Erbschaftsproblem, nicht das
Einkommensteuerproblem. Und es gibt keine neue Abschreibung (anders als beim Verkauf, Modell 3).
Die Verbesserung, der Quoten-Nießbrauch: Der Schenker behält z. B. nur 70 % der Mieten
(42.000 Euro/Jahr, oft mehr als genug zum Leben). Die restlichen 30 % stehen den Kindern zu und
werden bei ihnen versteuert. Ersparnis im Beispiel: ca. 900 Euro/Jahr, mehr bei Splittingtarif oder
steigenden Mieten.
Extra-Hebel Krankenversicherung
Ist der Übergeber freiwillig gesetzlich versichert, zahlt er auf Mieteinnahmen zusätzlich rund
20 % Kranken- und Pflegebeiträge. Bei pflichtversicherten Kindern (Arbeitnehmer) sind Mieten
dagegen beitragsfrei. Dann spart jeder verlagerte Euro nicht 4 bis 7 Cent, sondern über 20 Cent.
Modell 2: Die Enkel beteiligen, der stärkste Hebel pro Euro
Die Enkel haben kein Einkommen. Ihnen steht daher, wie jedem Menschen, der Grundfreibetrag von
12.348 Euro pro Jahr (2026) zu. Mieteinnahmen bis zu dieser Höhe sind bei ihnen komplett steuerfrei.
Beim Großvater kosten dieselben Einnahmen 42 %.
Das Werkzeug dafür heißt Zuwendungsnießbrauch: Der Großvater (oder später die Eltern)
räumt jedem Enkel notariell das Recht ein, die Mieten einer bestimmten Wohnung für eine festgelegte
Zeit zu bekommen, z. B. bis zum Ende der Ausbildung. Der Bundesfinanzhof hat solche Gestaltungen
ausdrücklich anerkannt.
| Jeder Enkel erhält Mieten von 6.000 €/Jahr (500 €/Monat) | zusammen 12.000 €/Jahr |
| Steuer bei den Enkeln (unter dem Grundfreibetrag) | 0 € |
| Bisherige Steuer beim Großvater (42 %) | 5.040 €/Jahr |
| Ersparnis der Familie | ca. 5.000 €/Jahr, Jahr für Jahr |
- Das Geld gehört dann wirklich den Enkeln. Es fließt auf Kinderkonten, die Eltern
verwalten es und dürfen es für die Kinder ausgeben (Ausbildung, Studium, erste Wohnung), aber
nicht für sich selbst. Nebenbei entsteht ein Ausbildungspolster, das mit 18 sechsstellig sein kann.
- Unter der Versicherungsgrenze bleiben: Eigene Einkünfte über 565 Euro/Monat (Wert 2026)
kosten die kostenlose Familienversicherung. Deshalb wird der Anteil pro Enkel bewusst knapp
darunter angesetzt.
- Formalien: Bei minderjährigen Enkeln braucht die Beurkundung einen Ergänzungspfleger
(bestellt das Amtsgericht, Routine). Einmalige Kosten grob 500 bis 1.500 Euro, amortisiert sich
in wenigen Monaten.
Abgrenzung: der häufigste Irrtum
"Opa überweist jedem Enkel einfach 18.000 Euro" ist zwar schenkungsteuerfrei und braucht keinen
Notar. Aber es spart keine laufenden Steuern, denn das Geld stammt aus bereits versteuerter Miete.
Steuern spart nur, wer die Einnahmequelle überträgt, nicht das Geld danach.
Modell 3: Verkauf in der Familie, gegen Monatsraten
Statt zu verschenken kann der Eigentümer den Kindern Anteile verkaufen: per notariellem
Kaufvertrag zum realen Marktwert, bezahlt in Raten, die die Kinder aus den Mietüberschüssen
aufbringen. Klingt ungewohnt, ist aber ein anerkanntes Standardmodell mit zwei großen Effekten:
Für den Verkäufer: steuerfreier Geldfluss
Weil er das Haus länger als 10 Jahre besitzt, ist sein Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei. Statt
voll versteuerter Miete erhält er Kaufpreisraten, deren Tilgungsanteil zu 100 % steuerfrei ist.
Abgesichert wird er über eine Grundschuld. Grunderwerbsteuer fällt in gerader Linie nicht an.
Für die Käufer: neue Abschreibung
| Kinder kaufen zusammen 50 % des Hauses | Kaufpreis 500.000 €, z. B. ca. 2.800 €/Monat über 15 Jahre |
| Ihr Mietanteil | 30.000 €/Jahr |
| minus neue Abschreibung (Gebäudeanteil 80 % × 2 %) | − 8.000 €/Jahr |
| minus absetzbarer Zinsanteil der Raten | − je nach Gestaltung |
| Zu versteuern bleibt | nur noch ca. 20.000 €, zum niedrigeren Steuersatz der Kinder |
Die drei Bedingungen, damit es hält: Erstens muss alles echt sein (notarieller Vertrag,
marktgerechter Preis, Raten fließen pünktlich wie unter Fremden). Zweitens ist der Zinsanteil der
Raten steuerpflichtig (das Finanzamt teilt jede Rate rechnerisch in Tilgung und Zins). Drittens das
Haus als Ganzes oder als Anteil verkaufen, nicht in einzelne Wohnungen aufteilen, sonst droht die
Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel.
Verkaufen und Verschenken lassen sich auch kombinieren, in einem einzigen Vertrag.
Das ist meist das beste Gesamtpaket. Mehr dazu im Bonus-Ratgeber ↓
Wenn es bei Ihnen anders aussieht
Kaum eine Familie sieht exakt aus wie unser Beispiel. Die Modelle bleiben dieselben, aber ein
paar Stellschrauben verschieben sich:
- Nur ein Kind, keine Enkel: 400.000 Euro Freibetrag alle 10 Jahre. Bei größeren
Immobilien hilft der Nießbrauchsabzug oder die frühe erste Etappe: zweimal schenken im Abstand
von 10 Jahren schafft 800.000 Euro steuerfrei.
- Es gibt einen Ehepartner: Eigener Freibetrag von 500.000 Euro. Eine Übertragung auf
beide Ehepartner kann die Freibeträge Richtung Kinder verdoppeln (jedes Kind hat den Freibetrag
pro Elternteil). Reihenfolge und Fristen mit dem Steuerberater planen.
- Das Haus ist nicht abbezahlt: Übernommene Schulden mindern den steuerlichen Wert der
Schenkung, machen die Rechnung aber komplizierter. Grundidee bleibt richtig, Rechnung gehört in
Profi-Hände.
- Selbst bewohnt statt vermietet: Dann gilt der 90-%-Ansatz nicht, dafür gibt es eigene
Vergünstigungen: Das Familienheim kann an den Ehepartner zu Lebzeiten komplett steuerfrei
übertragen werden, beim Vererben an Kinder unter Bedingungen ebenfalls.
- Kleinere Immobilie (z. B. 300.000 Euro): Oft reichen die Freibeträge schon ohne
Gestaltung. Der frühe Start lohnt trotzdem, denn die 10-Jahres-Uhr läuft erst ab der Schenkung.
- Mehrere Objekte oder Gesellschaften (GbR, GmbH): Ein Fall für maßgeschneiderte
Beratung. Die Grundideen von dieser Seite bleiben das Vokabular, mit dem Sie dort mitreden.
Typische Fehler, und wie man sie vermeidet
- Geld im Kreis schicken: Miete "privat" zurückgeben oder Geld statt Einnahmequellen
überweisen bringt steuerlich nichts und gefährdet die ganze Gestaltung.
- Schwiegerkinder ins Grundbuch nehmen: Nur 20.000 Euro Freibetrag, alles darüber kostet
sofort Schenkungsteuer.
- Die Familienversicherung der Enkel reißen: Einkünfte über 565 Euro/Monat kosten die
beitragsfreie Mitversicherung. Anteil bewusst darunter ansetzen.
- Beim vollen Nießbrauch stehen bleiben: Er sichert ab, ändert aber nichts an den 42 %.
Quote oder Kombination prüfen.
- Fristen vergessen: Schenkungen innerhalb von 3 Monaten anzeigen, 10-Jahres-Abstände im
Kalender festhalten.
Checkliste für den Termin bei Steuerberater und Notar
- Verkehrswert des Hauses und Gebäudeanteil (für die Abschreibung) feststellen lassen
- Ehrlich beziffern: Wie viel Einkommen braucht der Übergeber monatlich wirklich?
- Krankenversicherungsstatus des Übergebers klären
- Quoten-Nießbrauch statt Voll-Nießbrauch durchrechnen lassen
- Die Kombination aus Teil-Kauf und Teil-Schenkung mit der reinen Schenkung vergleichen
- Enkel-Beteiligung (je unter 565 €/Monat) direkt in dieselbe Beurkundung aufnehmen
- Absicherung regeln: Grundschuld, Rückforderungsrechte, ggf. Pflegeklausel
- Nach der Übertragung: Anzeige ans Finanzamt, eigene Konten, Kosten schriftlich festhalten
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Verkaufen ODER verschenken ist die falsche Frage. Die gemischte Schenkung verbindet beides
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- Die komplette Schritt-für-Schritt-Rechnung der Beispiel-Familie
- Drei Quoten-Varianten im Vergleich (30/40/50 % Kauf) und die Faustregel für Ihre Quote
- Die drei häufigsten Fehler bei der Aufteilung
- Wie die Enkel-Beteiligung in denselben Vertrag eingebaut wird
- Absicherung, Formalien und die 12-Punkte-Fragenliste für den Beratertermin
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Wichtiger Hinweis
Diese Seite erklärt die Modelle an einem vereinfachten, frei erfundenen Beispiel (Stand August 2026,
alle Werte am 12.08.2026 geprüft). Steuerliche Bewertungen hängen stark vom Einzelfall ab. Alle
Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vor jeder
Unterschrift: Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien/Nachfolge und Notar einbinden.