Immobilie in der Familie Zum Bonus-Ratgeber
Stand August 2026 · alle Zahlen aktuell geprüft

Steuern sparen bei der Familien-Immobilie: Miete, Schenkung und Erbe richtig regeln

Wie Familien mit vermieteter Immobilie oft 5.000 bis 10.000 Euro Steuern pro Jahr sparen und die Übergabe an die nächste Generation mit 0 Euro Schenkungsteuer schaffen. Komplett erklärt an einer Beispiel-Familie, direkt hier auf dieser Seite.

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Alle drei Modelle, typische Fehler und die Checkliste stehen vollständig und kostenlos hier auf der Seite. Zum Mitnehmen gibt es alles zusätzlich als PDF, ohne E-Mail, ohne Konto.

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Nur ein Kapitel kostet etwas: Teil-Kauf und Teil-Schenkung in einem Vertrag, meist das beste Gesamtmodell, als eigener 6-Seiten-Ratgeber.

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Inhalt Die Beispiel-Familie Die Spielregeln Modell 1: Nießbrauch Modell 2: Enkel beteiligen Modell 3: Verkauf gegen Raten Wenn es bei Ihnen anders aussieht Typische Fehler Checkliste Bonus: Die Kombination

Die Beispiel-Familie

Für wen ist diese Seite? Für Eigentümer, die eine vermietete Immobilie eines Tages an die nächste Generation übergeben wollen. Und genauso für Kinder und Enkel, die das Thema für ihre Familie vorbereiten. Die Modelle sind für beide Seiten dieselben, deshalb erklären wir sie neutral an einem durchgängigen Beispiel.

Die Beispiel-Familie (frei erfunden, aber typisch) Ein Eigentümer (70, Rentner) besitzt ein abbezahltes Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen (Wert: ca. 1 Million Euro). Nach allen Kosten bleiben ihm 60.000 Euro Miete pro Jahr. Er hat zwei verheiratete Kinder, beide berufstätig, und zwei kleine Enkel. Was hier "der Vater" heißt, kann bei Ihnen genauso die Mutter, die Großmutter oder ein Ehepaar sein.

Das Problem: Das Haus ist abbezahlt, die Miete ist fast reiner Gewinn. Der Vater zahlt darauf den Spitzensteuersatz von 42 %, also rund 25.000 Euro Steuern jedes Jahr. Und wenn nichts geregelt wird, geht beim Vererben später wertvolles Steuersparpotenzial verloren.

Die gute Nachricht: Mit drei einfachen Grundideen lässt sich beides legal lösen.

1
Früh und in Etappen übertragen: die Freibeträge nutzen Jedes Kind darf vom Vater 400.000 Euro steuerfrei bekommen, jedes Enkelkind 200.000 Euro. Und zwar alle 10 Jahre aufs Neue. Wer früh anfängt, kann das Haus komplett steuerfrei übergeben. Wer bis zum Erbfall wartet, nutzt die Freibeträge nur ein einziges Mal.
2
Die Miete dorthin lenken, wo der Steuersatz am niedrigsten ist Es zahlt immer der Steuern, dem die Miete rechtlich zusteht. Beim Vater kostet jeder Miet-Euro 42 Cent Steuern, bei den Kindern ca. 35 bis 38 Cent, und bei den Enkeln 0 Cent (bis ca. 12.000 Euro pro Jahr steuerfrei). Wird ein Teil der Mieten offiziell übertragen, sinkt die Steuerlast der Familie dauerhaft.
3
Verkaufen statt nur verschenken: neue Abschreibung schaffen Anteile lassen sich innerhalb der Familie auch verkaufen (bezahlt in Monatsraten aus der Miete). Für den Verkäufer ist der Erlös nach über 10 Jahren Besitz steuerfrei, und die Käufer können den Kaufpreis abschreiben, sodass ein Teil ihrer Mieteinnahmen steuerfrei wird.
Die wichtigste Regel von allen Nur echte, notariell geregelte Übertragungen zählen. Wenn der Eigentümer die Miete kassiert und den Kindern einfach Geld überweist (oder die Kinder ihm ihre Miete "zurückgeben"), spart das keinen Cent Steuern und kann sogar Ärger mit dem Finanzamt geben.

Die Spielregeln: Wer zahlt wie viel?

Regel 1: Wer die Miete bekommt, versteuert sie

Das Finanzamt schaut nicht, auf welchem Konto das Geld landet, sondern wem die Einnahmequelle gehört. Darum bringt es nichts, Geld nur weiterzureichen. Sehr viel bringt es dagegen, die Quelle (Eigentum oder ein Nutzungsrecht an der Immobilie) offiziell zu übertragen:

PersonEinkommen (Beispiel)Steuersatz auf zusätzliche Miete
Vater (Rentner)Rente + 60.000 € Miete42 %, Spitzensteuersatz
Kind 1 und Kind 2je ca. 54.000 € bruttoca. 35 bis 38 %
Enkel 1 und Enkel 2kein Einkommen0 % bis 12.348 €/Jahr (Grundfreibetrag 2026)

Beispiel: 6.000 Euro Miete kosten beim Vater 2.520 Euro Steuern, beim Enkel 0 Euro. Gleiche Miete, gleiche Familie, anderer Empfänger.

Regel 2: Schenken und Erben, die Freibeträge

Bis zu diesen Beträgen fällt gar keine Steuer an. Der entscheidende Punkt: Beim Erben gibt es den Freibetrag nur einmal, beim Schenken alle 10 Jahre neu.

EmpfängerFreibetrag je SchenkerIm Beispiel
Kind400.000 €2 Kinder → 800.000 €
Enkelkind200.000 €2 Enkel → 400.000 €
Ehepartner des Schenkers500.000 €(im Beispiel nicht vorhanden)
Schwiegerkindnur 20.000 €Ehepartner der Kinder nicht direkt beteiligen!

Zwei Extras bei Immobilien: Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt. Und behält sich der Schenker einen Nießbrauch vor (dazu gleich mehr), wird dessen Wert zusätzlich abgezogen. Das drückt den steuerlichen Wert oft um mehrere hunderttausend Euro.

Gut zu wissen Bei Übertragungen zwischen Eltern, Kindern und Enkeln fällt keine Grunderwerbsteuer an, egal ob geschenkt oder verkauft. Jede Schenkung muss dem Finanzamt formlos innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden (bei notariellen Schenkungen meldet der Notar automatisch).

Modell 1: Schenken, aber die Miete behalten (Nießbrauch)

Der Nießbrauch ist das Standardwerkzeug der Immobilien-Übergabe: Der Eigentümer verschenkt das Haus an die Kinder, behält sich aber notariell das Recht vor, weiterhin alle Mieten zu kassieren, meist lebenslang. Die Kinder werden Eigentümer, der Schenker bleibt wirtschaftlich abgesichert. Zusätzlich lassen sich Rückforderungsrechte vereinbaren (z. B. falls ein Kind insolvent wird oder sich scheiden lässt).

So rechnet das Finanzamt im Beispiel

Wert des Hauses1.000.000 €
Ansatz für vermietete Wohnimmobilien: nur 90 %900.000 €
minus Wert des Nießbrauchs (Mann, 70 Jahre)− ca. 490.000 €
Steuerpflichtiger Wert der Schenkungca. 410.000 €
minus Freibeträge der beiden Kinder− 800.000 €
Schenkungsteuer0 €

Der Haken: Solange der Schenker den vollen Nießbrauch behält, versteuert er auch weiterhin die kompletten 60.000 Euro mit 42 %. Der volle Nießbrauch löst also das Erbschaftsproblem, nicht das Einkommensteuerproblem. Und es gibt keine neue Abschreibung (anders als beim Verkauf, Modell 3).

Die Verbesserung, der Quoten-Nießbrauch: Der Schenker behält z. B. nur 70 % der Mieten (42.000 Euro/Jahr, oft mehr als genug zum Leben). Die restlichen 30 % stehen den Kindern zu und werden bei ihnen versteuert. Ersparnis im Beispiel: ca. 900 Euro/Jahr, mehr bei Splittingtarif oder steigenden Mieten.

Extra-Hebel Krankenversicherung Ist der Übergeber freiwillig gesetzlich versichert, zahlt er auf Mieteinnahmen zusätzlich rund 20 % Kranken- und Pflegebeiträge. Bei pflichtversicherten Kindern (Arbeitnehmer) sind Mieten dagegen beitragsfrei. Dann spart jeder verlagerte Euro nicht 4 bis 7 Cent, sondern über 20 Cent.

Modell 2: Die Enkel beteiligen, der stärkste Hebel pro Euro

Die Enkel haben kein Einkommen. Ihnen steht daher, wie jedem Menschen, der Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr (2026) zu. Mieteinnahmen bis zu dieser Höhe sind bei ihnen komplett steuerfrei. Beim Großvater kosten dieselben Einnahmen 42 %.

Das Werkzeug dafür heißt Zuwendungsnießbrauch: Der Großvater (oder später die Eltern) räumt jedem Enkel notariell das Recht ein, die Mieten einer bestimmten Wohnung für eine festgelegte Zeit zu bekommen, z. B. bis zum Ende der Ausbildung. Der Bundesfinanzhof hat solche Gestaltungen ausdrücklich anerkannt.

Jeder Enkel erhält Mieten von 6.000 €/Jahr (500 €/Monat)zusammen 12.000 €/Jahr
Steuer bei den Enkeln (unter dem Grundfreibetrag)0 €
Bisherige Steuer beim Großvater (42 %)5.040 €/Jahr
Ersparnis der Familieca. 5.000 €/Jahr, Jahr für Jahr
Abgrenzung: der häufigste Irrtum "Opa überweist jedem Enkel einfach 18.000 Euro" ist zwar schenkungsteuerfrei und braucht keinen Notar. Aber es spart keine laufenden Steuern, denn das Geld stammt aus bereits versteuerter Miete. Steuern spart nur, wer die Einnahmequelle überträgt, nicht das Geld danach.

Modell 3: Verkauf in der Familie, gegen Monatsraten

Statt zu verschenken kann der Eigentümer den Kindern Anteile verkaufen: per notariellem Kaufvertrag zum realen Marktwert, bezahlt in Raten, die die Kinder aus den Mietüberschüssen aufbringen. Klingt ungewohnt, ist aber ein anerkanntes Standardmodell mit zwei großen Effekten:

Für den Verkäufer: steuerfreier Geldfluss

Weil er das Haus länger als 10 Jahre besitzt, ist sein Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei. Statt voll versteuerter Miete erhält er Kaufpreisraten, deren Tilgungsanteil zu 100 % steuerfrei ist. Abgesichert wird er über eine Grundschuld. Grunderwerbsteuer fällt in gerader Linie nicht an.

Für die Käufer: neue Abschreibung

Kinder kaufen zusammen 50 % des HausesKaufpreis 500.000 €, z. B. ca. 2.800 €/Monat über 15 Jahre
Ihr Mietanteil30.000 €/Jahr
minus neue Abschreibung (Gebäudeanteil 80 % × 2 %)− 8.000 €/Jahr
minus absetzbarer Zinsanteil der Raten− je nach Gestaltung
Zu versteuern bleibtnur noch ca. 20.000 €, zum niedrigeren Steuersatz der Kinder

Die drei Bedingungen, damit es hält: Erstens muss alles echt sein (notarieller Vertrag, marktgerechter Preis, Raten fließen pünktlich wie unter Fremden). Zweitens ist der Zinsanteil der Raten steuerpflichtig (das Finanzamt teilt jede Rate rechnerisch in Tilgung und Zins). Drittens das Haus als Ganzes oder als Anteil verkaufen, nicht in einzelne Wohnungen aufteilen, sonst droht die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel.

Verkaufen und Verschenken lassen sich auch kombinieren, in einem einzigen Vertrag.
Das ist meist das beste Gesamtpaket. Mehr dazu im Bonus-Ratgeber ↓

Wenn es bei Ihnen anders aussieht

Kaum eine Familie sieht exakt aus wie unser Beispiel. Die Modelle bleiben dieselben, aber ein paar Stellschrauben verschieben sich:

Typische Fehler, und wie man sie vermeidet

Checkliste für den Termin bei Steuerberater und Notar

  1. Verkehrswert des Hauses und Gebäudeanteil (für die Abschreibung) feststellen lassen
  2. Ehrlich beziffern: Wie viel Einkommen braucht der Übergeber monatlich wirklich?
  3. Krankenversicherungsstatus des Übergebers klären
  4. Quoten-Nießbrauch statt Voll-Nießbrauch durchrechnen lassen
  5. Die Kombination aus Teil-Kauf und Teil-Schenkung mit der reinen Schenkung vergleichen
  6. Enkel-Beteiligung (je unter 565 €/Monat) direkt in dieselbe Beurkundung aufnehmen
  7. Absicherung regeln: Grundschuld, Rückforderungsrechte, ggf. Pflegeklausel
  8. Nach der Übertragung: Anzeige ans Finanzamt, eigene Konten, Kosten schriftlich festhalten

Alles zum Mitnehmen und Weitergeben

Diese komplette Seite gibt es als sauber gestaltetes PDF (8 Seiten), zum Ausdrucken oder Weiterleiten an die Familie. Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse.

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Bonus-Ratgeber: Die Kombination

Verkaufen ODER verschenken ist die falsche Frage. Die gemischte Schenkung verbindet beides in einem einzigen Notartermin: Der bezahlte Teil schafft neue Abschreibung und steuerfreie Raten, der geschenkte Teil nutzt die Freibeträge. In vielen Familien ist das das beste Gesamtpaket, und genau dafür gibt es den Bonus-Ratgeber (PDF, 6 Seiten):

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Wichtiger Hinweis Diese Seite erklärt die Modelle an einem vereinfachten, frei erfundenen Beispiel (Stand August 2026, alle Werte am 12.08.2026 geprüft). Steuerliche Bewertungen hängen stark vom Einzelfall ab. Alle Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Vor jeder Unterschrift: Steuerberater mit Schwerpunkt Immobilien/Nachfolge und Notar einbinden.